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Mehr Steuern, höhere Preise: Was die geplante Schaumweinsteuererhöhung bedeutet


Zwei Hände servieren prickelnden Sekt, während ein kleiner Teller mit Pizza und frischen Feigen im Hintergrund steht.

Die Bundesregierung hat mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2027 eine Erhöhung der Verbrauchssteuern unter anderem auf Spirituosen und Schaumweine vorgeschlagen. 

Die Alkoholsteuer ist eine Verbrauchsteuer auf Alkohol und alkoholhaltige Waren. Sie wird unter anderem auf Spirituosen erhoben. Für Schaumweine wie Sekt gilt eine eigene Verbrauchsteuer: die Schaumweinsteuer. Die Steuern werden von den Unternehmen abgeführt und sind Teil der Kosten eines Produkts.

Nach dem Vorschlag der Bundesregierung sollen die Steuersätze nun zum 01.01.27 um jeweils 20 Prozent steigen. Für eine 0,75-Liter-Flasche Sekt würde die Schaumweinsteuer damit rechnerisch von rund 1,02 Euro auf rund 1,22 Euro steigen – zuzüglich der Mehrwertsteuer auf den höheren Preis. 

Unsere Position

Eine Erhöhung der Alkohol- und Schaumweinsteuer ist der falsche Weg. Sie belastet Verbraucherinnen und Verbraucher, schwächt regional verwurzelte Unternehmen und bremst Investitionen in die Zukunft.

Warum wir die Schaumweinsteuer für falsch halten, erklärt unsere CEO Silvia Wiesner im Video auf der rechten Seite. → 

Warum wir die Schaumweinsteuer für falsch halten!

Rotkäppchen-Mumm lehnt die geplante Erhöhung ab. Eine solche Maßnahme trifft die mittelständisch geprägte Branche, unser regional verwurzeltes Unternehmen, unsere Beschäftigten und vor allem Konsumenten aus der Mitte der Gesellschaft. Aus unserer Sicht sprechen insbesondere diese Gründe gegen eine Erhöhung der Schaumweinsteuer: