Mehr Steuern, höhere Preise: Was die geplante Schaumweinsteuererhöhung bedeutet
Die Bundesregierung hat mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2027 eine Erhöhung der Verbrauchssteuern unter anderem auf Spirituosen und Schaumweine vorgeschlagen.
Die Alkoholsteuer ist eine Verbrauchsteuer auf Alkohol und alkoholhaltige Waren. Sie wird unter anderem auf Spirituosen erhoben. Für Schaumweine wie Sekt gilt eine eigene Verbrauchsteuer: die Schaumweinsteuer. Die Steuern werden von den Unternehmen abgeführt und sind Teil der Kosten eines Produkts.
Nach dem Vorschlag der Bundesregierung sollen die Steuersätze nun zum 01.01.27 um jeweils 20 Prozent steigen. Für eine 0,75-Liter-Flasche Sekt würde die Schaumweinsteuer damit rechnerisch von rund 1,02 Euro auf rund 1,22 Euro steigen – zuzüglich der Mehrwertsteuer auf den höheren Preis.
Warum wir die Schaumweinsteuer für falsch halten!
Rotkäppchen-Mumm lehnt die geplante Erhöhung ab. Eine solche Maßnahme trifft die mittelständisch geprägte Branche, unser regional verwurzeltes Unternehmen, unsere Beschäftigten und vor allem Konsumenten aus der Mitte der Gesellschaft. Aus unserer Sicht sprechen insbesondere diese Gründe gegen eine Erhöhung der Schaumweinsteuer:
Weitere Hintergrundinformationen gibt es auch in den Veröffentlichungen unserer CEO Silvia Wiesner auf LinkedIn:
Was die Schaumweinsteuer für Innovationen und alkoholfreie Alternativen bedeutet (27.07.)
Gemeinsam im Blick: Regionale Auswirkungen der Schaumweinsteuer (24.07.)
Schaumweinsteuer: Warum fehlende Verlässlichkeit Unternehmen ausbremst (17.07.)
Schaumweinsteuer: Die Rechnung geht nicht auf (10.07.)
Schaumweinsteuer: Appell zum Schutz eines traditionsreichen Wirtschaftszweigs (03.07.)