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title: ABG - Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien GmbH
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description: Alle Informationen für Sie aufbereitet. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien GmbH.
date: 2025-08-06
modified: 2025-08-06
lastUpdated: 2025-08-06
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# ABG - Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien GmbH

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2. AGB

 Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine Verkaufs­bedingungen
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### der Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien GmbH
Gültig seit 01.01.2008

 **1. Geltung/Vertragsabschluss**

**(1)** Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für sämtliche vorvertraglichen und vertraglichen Beziehungen zwischen dem Käufer und uns, soweit nicht schrift- lich etwas anderes vereinbart wird. Sie gelten auch ohne besondere Einbeziehung für künftige vorvertragliche und vertragliche Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer.
**(2)** Der Käufer erkennt die nachstehenden Bedingungen spätestens durch Auftragserteilung oder mit Annahme der Lieferung an. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers werden nicht aner- kannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist. Unsere Allgemeinen Ver- kaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbe- haltlos ausführen.
**(3)** Mündliche Abreden und Erklärungen von Vertretern und Vermittlern sind, wenn sie von den nachstehenden Bedingungen abweichen oder diese ergänzen, nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
**(4)** Soweit keine getrennte Auftragsbestätigung erteilt wurde, gilt die Rechnung als Auftragsbestä- tigung. Geht die Rechnung dem Kunden nach Warenlieferung zu oder erfolgt die Rechnungsstel- lung an den Kunden im Wege beleglosen Datenträgeraustausches mit diesem, gilt das die Ware begleitende Lieferdokument (Lieferschein) oder beim Fehlen eines Lieferdokumentes die Lieferung der Ware selbst als Auftragsbestätigung.

 **2. Angebote und Preise**

**(1)** Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
**(2)** Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren vorangegangene Preislisten ihre Gültigkeit.
**(3)** Preise werden in Euro angegeben. Unsere Preise sind Netto-Preise ohne Mehrwertsteuer. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
**(4)** Unsere Preise schließen Glas und Verpackung sowie – innerhalb der Bundesrepublik Deutsch- land – ab 50 Kartons Lieferung frei Haus Empfänger mit ein.
**(5)** Die Preise enthalten die jeweils gültige Branntwein- und Schaumweinsteuer. Sie verstehen sich einschließlich Verpackung sowie ggf. an das Duale System Deutschland oder vergleichbare Einrich- tungen abzuführender Entsorgungsentgelte.

 3\. Zahlung

**(1)** Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar.
**(2)** Wir gewähren auf die Preise 3% Skonto bei Banklastschrift und Barzahlung. Schecks werden von uns nur erfüllungshalber hereingenommen. Wechsel werden anstelle der Zahlung grundsätzlich nicht angenommen.
**(3)** Entstehen nach Annahme der Bestellung des Käufers begründete Zweifel an dessen Kredit- würdigkeit und Zahlungsfähigkeit, z.B. durch eine wesentliche Vermögensverschlechterung, so bleiben unsere Rechte aus § 321 BGB ausdrücklich vorbehalten.
Das jeweilige ganze Guthaben des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung wird sofort fällig, wenn der Käufer mit der Begleichung einer Forderung aus der Geschäftsverbindung in Verzug gerät.
**(4)** Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz des § 247 BGB p.a. zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Käufer ist in diesem Fall berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Wir sind ferner berechtigt, für sämtliche bereits ausgelieferte und noch nicht bezahlte Ware soforti- ge Sicherheitsleistung oder sofortige Barzahlung zu verlangen sowie von uns zustehenden Zurück- behaltungsrechten Gebrauch zu machen. Bei Verweigerung der Sicherheitsleistung oder Barzah- lung sind wir zum Rücktritt von sämtlichen Verträgen mit dem Käufer berechtigt.
**(5)** Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte an einer Geldleis- tung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch, auf den das Zurückbehaltungs- recht gestützt wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 4\. Lieferung

**(1)** Eine Lieferfrist ist nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart worden ist. Sie ist eingehalten, wenn die Ware das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt.
**(2)** Ist der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB)**,** erfolgt die Lieferung auf Gefahr des Käufers, unabhängig von der Art des Versandes und davon, wer die Transportkosten übernimmt. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an unseren Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers, auf den Käufer über. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Ist der Käufer Verbraucher (§ 13 BGB), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
**(3)** Wird die Durchführung der Lieferung aufgrund unvorhergesehener Ereignisse bei uns oder unseren Vorlieferanten, die außerhalb unseres Verantwortungsbereiches liegen oder die wir trotz Beobachtung der nach den Umständen des Falles erforderlichen Sorgfalt nicht abwenden konnten, wie z.B. Krieg, Streiks, Unfälle, verspätete oder fehlerhafte Lieferung wesentlicher Rohmaterialien, unmöglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag nach eigener Wahl ganz oder teilweise zurückzutreten oder innerhalb einer von uns zu bestimmenden angemessenen Frist nach Ende der Behinderung zu liefern. Die Geltendmachung von Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüchen ist in diesem Fall ausgeschlossen.
**(4)** Soweit wir eingetretene Leistungsverzögerungen zu vertreten haben, kann der Käufer erst nach erfolglosem Ablauf einer uns schriftlich zu setzenden Nachfrist von mindestens 14 Tagen, die mit Zugang der Fristsetzung bei uns beginnt, vom Vertrag zurücktreten.
**(5)** Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche stehen dem Käufer nur in den Fällen zu, in denen uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Unsere Haftung ist insoweit der Höhe nach auf den Ersatz des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder eine vertragswesentliche Verpflichtung vorliegt. **4.6.** Die Abnahmepflicht des Käufers ist Hauptpflicht. Im Falle des Annahmeverzuges des Käufers stehen uns die Rechte aus § 323 BGB zu.

 5\. Mängelhaftung

**(1)** Mängelhaftung gegenüber Unternehmern: Mängelrügen können nur dann berücksichtigt wer- den, wenn sie unverzüglich nach Empfang der Ware an dem Bestimmungsort uns schriftlich ange- zeigt werden. In Ansehung nicht rechtzeitig angezeigter Mängel einschließlich Minder- oder Falsch- lieferungen gilt die Ware als genehmigt.
**(1.1)** Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurück treten. § 478 BGB bleibt unbe- rührt. Schadensersatzansprüche können nur nach Maßgabe der nachstehenden Ziffer 6 geltend gemacht werden.
**(1.2)** Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenüber- gang. Im Falle der Übernahme einer Garantie, Vorsatz, bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
**(1.3)** Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche im Falle eines Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
**(2)** Mängelhaftung gegenüber Verbrauchern: Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurück treten. Schadensersatzansprüche können nur nach Maßgabe der nachstehenden Ziffer 6 geltend gemacht werden.

 6\. **Haftungsbeschränkung für Schadensersatzansprüche**

**(1)** Haftungsbeschränkung gegenüber Unternehmern: Wir haften nach den gesetzlichen Bestim- mungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder Fahrläs- sigkeit unsererseits oder unseres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Pflichtverletzung zur Last fällt, ist der Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typi- scherweise entstehenden Schaden beschränkt.
**(1.1)** Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir die Verletzung einer wesentli- chen Vertragspflicht zu vertreten haben; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung aber auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
**(1.2)** Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
**(1.3)** Im übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Grunde – ausgeschlossen.
**(1.4)** Die unter Ziff. 6.1 genannten Bestimmungen gelten auch für den Anspruch des Käufers gem. § 478 BGB.

**(2)** Haftungsbeschränkung gegenüber Verbrauchern: Wir haften nach den gesetzlichen Bestim- mungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder Fahrläs- sigkeit unsererseits oder unseres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung zur Last fällt, ist der Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
**(2.1)** Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir die Verletzung einer wesentli- chen Vertragspflicht zu vertreten haben; sofern uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflicht- verletzung zur Last fällt, ist in diesem Fall die Schadensersatzhaftung aber auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
**(2.2)** Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 7\. Abtretungsverbot

Der Käufer ist nicht berechtigt, Forderungen gegen uns – gleich aus welchem Rechtsgrund – an Dritte abzutreten.

 8\. Rücktritt des Käufers

Tritt der Käufer ohne berechtigten Grund vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt, 20% der Auftragssumme als entgangenen Gewinn geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Der Käufer ist insoweit berechtigt**,** nachzuweisen, dass uns infolge des Rücktritts kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 9\. Eigentumsvorbehalt und Schutz gegen Übersicherung

**(1)** Wir liefern alle Waren an den Käufer unter Eigentumsvorbehalt unter der Voraussetzung, dass das Eigentumsrecht an den verkauften Waren auf den Käufer übergeht, wenn alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich zukünftiger Forderungen, die sich aus Verträgen ergeben, die zur gleichen Zeit oder später als dieser Vertrag geschlossen wurden, vollständig bezahlt sind. Der Eigentumsvorbehalt an den Waren sollen unsere gesamten Ansprüche auf Zahlung für sonstige Lieferungen sichern. Dies gilt auch für Situationen, in denen einzelne oder alle Forderungen unsererseits in einer einzigen laufenden Summe zusammengefasst werden und der offenstehende Saldo berechnet und anerkannt wird.
**(2)** Der Käufer ist bis dahin berechtigt, im Rahmen der ordnungsgemäßen Unternehmensführung über die Waren zu verfügen, aber nicht, sie als Sicherheit zu verpfänden oder abzutreten. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Waren nur unter Eigentumsvorbehalt zu verkaufen, es sei denn, der Kunde des Käufers bezahlt die Waren sofort bar. Das Weiterverkaufsrecht erlischt bei Zahlungsverzug oder deutlicher Verschlechterung der finanziellen Situation des Käufers. Der Käufer tritt hiermit im Voraus seine Forderungen gegen seine Kunden im Zusammenhang mit allen Verkäufen an uns ab.
**(3)** Jede mögliche Behandlung oder Verarbeitung der Waren unter Eigentumsvorbehalt durch den Käufer erfolgt in unserem Auftrage, ohne dass uns daraus irgendwelche Verpflichtungen entstehen. Nach der Verarbeitung, Kombination, Mischung oder Vermischung der Waren unter Eigentumsvorbehalt mit anderen Waren, die nicht uns gehören, erwerben wir einen Anteil an den sich ergeben- den Eigentumsrechten an den neuen Waren im Verhältnis zwischen dem Wert der Waren unter Eigentumsvorbehalt und dem Wert der anderen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Kombination, Mischung oder Vermischung. Für den Fall, dass der Käufer das alleinige Eigentumsrecht an den neuen Waren erwirbt, vereinbaren die Vertragsparteien, dass der Käufer uns ein gemeinsames Eigentumsrecht an den verarbeiteten, kombinierten, gemischten oder vermischten Waren im Verhältnis zu den Waren unter Eigentumsvorbehalt einräumt und diese schützt, ohne dass uns dafür Kosten entstehen.
**(4)** Werden Waren unter Eigentumsvorbehalt weiter verkauft –entweder unverarbeitet oder nach der Verarbeitung oder Vermischung mit anderen Artikeln, die alleiniges Eigentum des Käufers sind, so tritt der Käufer hiermit den gesamten Wert der Forderung aus dem Weiterverkauf an uns ab. Werden die Waren unter Eigentumsvorbehalt von dem Käufer nach der Verarbeitung/Kombination mit Waren, die nicht dem Käufer gehören, weiter verkauft, so tritt der Käufer hiermit die Forderung aus dem Weiterverkauf der Waren an uns bis zu dem Wert ab, den die Waren unter Eigentumsvorbehalt haben, zusammen mit allen Sekundärrechten, die gegenüber dem Rest bevorrechtigt sind. Wir akzeptieren die Abtretung. Der Käufer ist durch Abtretung ermächtigt, diese Forderung einzuziehen. Unser Recht, diese Forderung selbst einzutreiben, bleibt unberührt; wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzutreiben, solange der Käufer seinen Zahlungen und sonstigen Verpflichtungen in ordnungsgemäßer Weise nachkommt. Wir können verlangen, dass der Käufer uns über abgetretene Forderungen und die entsprechenden Schuldner informiert, ihm alle für die Eintreibung erforderlichen Weisungen gibt, wichtige Unterlagen übergibt und die Schuldner von der Abtretung informiert.
**(5)** Falls die Waren in der Obhut des Käufers, die Gegenstand der Eigentumsvorbehaltsvereinbarung zu unseren Gunsten sind, von einem Dritten gepfändet werden, hat der Käufer betroffenen Stellen über den Eigentumsvorbehalt zu Gunsten des Verkäufers zu informieren und uns davon umgehend in Kenntnis zu setzen. Falls Waren in der Obhut von Kunden des Käufers, die Gegen- stand einer solchen Eigentumsvorbehaltsvereinbarung sind, gepfändet werden, hat der Käufer auf eigene Kosten alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Aufhebung einer solchen Pfändung sicherzustellen.
**(6)** Im Falle von Zahlungseinstellung, Antrag auf Einleitung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens wird der Käufer die Waren, die Gegenstand des obigen Eigentumsvorbehaltes sind, aus seinem Warenbestand aussondern und diese Waren in seiner Obhut behalten. Wir haben das Recht, vom Käufer zu fordern, dass diese Waren an uns zurückgegeben werden. In einem solchen Falle sind alle zurückgeforderten Waren innerhalb von 8 Tagen an uns zurückzugeben. Darüber hinaus haben wir das Recht, diese Waren sofort aus den Räumlichkeiten des Käufers zu entfernen und sie als Eigentümer in Besitz zu nehmen. Außerdem wird der Käufer uns unverzüglich eine genaue Liste der an seine Kunden weiter verkauften Waren schicken, die Gegenstand des Eigentumsvorbehaltes zu unseren Gunsten sind –unter Angabe der Adresse des Kunden (und gegebenenfalls der davon abweichenden Adressen, an der sich die Waren befinden), der Anzahl und der Art dieser Waren –und darüber hinaus uns schriftlich über die an uns abgetretenen Forderungen informieren einschließlich deren Beträge und der Adresse eines jeden Schuldners-.
**(7)** Wir sind verpflichtet, die überschüssige Sicherheit auf Anforderung des Käufers hin freizuge ben, soweit ihr realisierbarer Wert die besicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

 10\. Datenschutzbestimmungen

Der Verkäufer ist berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Käufer zu spei- chern, zu verarbeiten sowie an in diesem Rahmen von ihm beauftragte oder eingesetzte Dritte zu übermitteln.

 11\. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

**(1)** Die Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Käufer unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.
**(2)** Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist unser Geschäftssitz in Freyburg/Unstrut.
**(3)** Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Halle-Saalkreis. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch am Gericht seines Sitzes zu verklagen.

 12\. **Salvatorische Klausel**

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen oder des Liefergeschäftes unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Klausel tritt diejenige Regelung, die die Vertragspartner bei sachgerechter Berücksichtigung ihrer beiderseitigen Interessen gewählt hätten und die dem ursprünglich verfolg- ten Zweck am nächsten kommt.